Du musst nachweisen, dass du deinen Lebensunterhalt aufbringen kannst. Dafür ist es notwendig, dass du mindests 832€ pro Monat vorweisen kannst (2022). Bei einer dualen Ausbildung erhältst du jeden Monat Gehalt. Falls die Höhe dem Mindestbetrag für den Lebensunterhalt entspricht, kannst du dadurch deinen Lebensunterhalt nachweisen.
Achtung: Bei einer schulischen Ausbildung bekommst du kein Gehalt gezahlt. Das heißt, dass du anderweitig nachweisen musst, dass dein Lebensunterhalt gesichert ist. In diesem Fall oder auch wenn deine Ausbildungsvergütung bei einer betrieblichen Ausbildung zu gering ist, kann ein Sperrkonto eröffnet werden.
Bei einem Sperrkonto handelt es sich um ein Konto, mit dessen Guthaben du nachweisen kannst, dass dein Lebensunterhalt in Deutschland gesichert ist. Von einem Sperrkonto kann monatlich nur ein bestimmter Betrag abgehoben werden. So wird sichergestellt, dass ausreichend finanzielle Mittel zu Verfügung stehen.
Falls dein Ausbildungsgehalt nicht ausreicht, um deinen Lebensunterhalt zu sichern:
- Berufsausbildungsbeihilfe können alle Auszubildenden erhalten, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Wenn du aus der EU kommst, kannst du ebenfalls Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Aber auch Personen, die nicht aus der EU stammen, können unter bestimmten Voraussetzungen diese Beihilfe bekommen. Nähere Infos dazu gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit.
- Zudem hast du die Möglichkeit neben deiner Ausbildung zusätzlich bis zu 10 Stunden pro Woche zu arbeiten. Die Tätigkeit muss dabei nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben und kann auch in einem anderen Bereich liegen.